Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im
Jahr. Er wird per Lastschrift durch den
Vorstand mit Beginn zum Jahreseintritt
am ersten Werktag des Jahres einbezogen.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus
fällig, bereits gezahlte Beiträge werden
im Falle des Ausscheidens des Mitglieds
nicht zurückgezahlt.
Kosten für eventuelle
Lastschriftrückläufe sind vom Mitglied
selbst zu tragen.
Der Vorstand teilt dem Mitglied nach
einem Aufnahmebeschluss schriftlich mit,
dass es jetzt Mitglied im Kreisverband
der Freien Wähler Main-Kinzig-Kreis ist.
Sämtliche Daten welche dem
Aufnahmeantrag entnommen wurden
unterliegen dem
Datenschutzgesetz.
Die Mitgliedschaft erlischt,
wenn der Beitrag mit der jährlichen Zahlung nicht mehr
erfolgt und beglichen wird.
Der Vorstand ist dann berechtigt, das
Mitglied auszuschließen, ein
Zahlungsruhen oder eine
Beitragsbefreiungen für das Mitglied
vorzunehmen.
Diese Finanzordnung tritt am Tage der
Beschlussfassung in Kraft.
Beschlossen in der Jahreshauptversammlung (JHV) am
08.12.2010 in Langenselbold.