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          Finanzordnung
         


Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr. Er wird per Lastschrift durch den Vorstand mit Beginn zum Jahreseintritt am ersten Werktag des Jahres einbezogen.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig, bereits gezahlte Beiträge werden im Falle des Ausscheidens des Mitglieds nicht zurückgezahlt.

Kosten für eventuelle Lastschriftrückläufe sind vom Mitglied selbst zu tragen.
 
Der Vorstand teilt dem Mitglied nach einem Aufnahmebeschluss schriftlich mit, dass es jetzt Mitglied im Kreisverband der Freien Wähler Main-Kinzig-Kreis ist. Sämtliche Daten welche dem Aufnahmeantrag entnommen wurden unterliegen dem
Datenschutzgesetz.

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Beitrag mit der jährlichen Zahlung nicht mehr erfolgt und beglichen wird.

Der Vorstand ist dann berechtigt, das Mitglied auszuschließen, ein Zahlungsruhen oder eine Beitragsbefreiungen für das Mitglied vorzunehmen.

Diese Finanzordnung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Beschlossen in der Jahreshauptversammlung (JHV) am 08.12.2010 in Langenselbold.

 

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